Neufassung der Geschäftsordnung des Umweltforum Düsseldorf
Grundsätze des Umweltforum Düsseldorf
I. Definition
1.) Das Umweltforum ist die Düsseldorfer Diskussions- und Aktionsplattform der Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen und Unternehmen sowie Einzelpersonen, die dem Umwelt- und Naturschutz im
Großraum Düsseldorf verpflichtet sind.
2.) Zweck der monatlichen Treffen des Düsseldorfer Umweltforums ist insbesondere:
- Die Information und der Austausch über die Aktivitäten der Mitglieder.
- Die Besprechung, der Beschluss und die Durchführung von gemeinsamen Aktionen.
- Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Themen und in Unterstützung von Mitgliederaktivitäten.
- Die Anhörung von Gastthemen sowie die eventuelle Beratung des/der GastreferentInnen.
- Der Besuch von bedeutenden Projekten einzelner Forums-Mitglieder.
1.) Vollmitglieder im Umweltforum können sein:
Jede/r in Düsseldorf vollständig oder mit einer Sektion ansässige Verband, Verein, Stiftung, Bürgerinitiative, Arbeitskreis oder eine vergleichbare Gruppierung, sowie Unternehmen und
Einzelpersonen, deren Satzungsziele oder Schwerpunkte der Aktivitäten im Umwelt- und Naturschutz liegen.
Zudem gibt es den Status des Kooperationspartners. Dies sind Gruppen oder Einzelpersonen, die in anderen Zusammenhängen tätig sind und u.a. den Umwelt- und Naturschutz im Gruppenzweck haben. Das
mindeste der Kooperation ist ein gegenseitiger Informationsaustausch. Auch gemeinsame Aktivitäten sind denkbar.
2.) Neben der Vollmitgliedschaft kann eine Organisation assoziiertes Mitglied werden. Zudem besteht die Möglichkeit als Einzelperson Voll- oder assoziiertes Mitglied zu werden.
3.) Rede-, Antrags- und Stimmrecht
Die anwesenden VertreterInnen der Vollmitglieder haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Assoziierte Mitglieder haben Rede- und Antragsrecht, Gäste Rederecht.
4.) Aufnahme
Neue Voll- bzw. assoziierte Mitglieder können von allen anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern mit 2/3-Mehrheit aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt bei Beschlussfähigkeit in der
beratenden Sitzung.
5.) Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt mit einer 2/3-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder, nachdem dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
6.) Finanzen
Die vom Umweltforum festgelegten Kostenbeiträge sind auf Anforderung des Kassenwarts der Lenkungsgruppe unter Angabe eines Zahlungszeitpunktes zu zahlen. Nach Ablauf jeden Kalenderjahres wird von
der Lenkungsgruppe ein Einnahmen/Ausgaben-Bericht erstellt.
Am Anfang der Sitzung wird unter dem Tagesordnungspunkt "Beschlussfähigkeit" festgestellt, wer welches Vollmitglied vertritt. Dies wird in einer Anwesenheitsliste dokumentiert. Jedes Mitglied
kann nur eine Stimme geltend machen. War ein Vollmitglied dreimal hintereinander bei den Sitzungen unentschuldigt nicht vertreten, kann das Umweltforum über den Status der Gruppierung mit
2/3-Mehrheit entscheiden; das betroffene Mitglied ist vorher anzuhören.
Wer als Vollmitglied dreimal hintereinander entschuldigt fehlt, hat eine Vertretung zu organisieren.
IV. Entscheidungsfindung
1.) Das Umweltforum ist – bei ordnungsgemäßer Einladung – nach der Zahl der anwesenden Vollmitglieder beschlussfähig; mindestens müssen jedoch 50 % der Vollmitglieder anwesend sein.
2.) Beschlüsse über gemeinsame Aktionen und Verlautbarungen in der Öffentlichkeit können mit 2/3-Mehrheit aller anwesenden Vollmitglieder erfolgen.
3.) Entscheidungen und Abstimmungen werden, soweit nicht anders geregelt, von den anwesenden Vollmitgliedern mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Enthaltungen werden für den Beschluss nicht gewertet.
V. Lenkungsgruppe
Das Umweltforum wählt mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vollmitglieder eine mindestens dreiköpfige Lenkungsgruppe. Diese ist verantwortlich für die Organisation von:
- Aufstellung und Versand der Sitzungseinladungen,
- Sitzungsleitung und Protokoll,
- Finanzkontrolle,
- Pressearbeit, *
- Vertretung des Umweltforums nach außen.
* Sofern zeitlich geboten, wird die Lenkungsgruppe autorisiert, Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit abzugeben. Diese werden im nachhinein dem Forum erläutert.
Die Amtszeit der Lenkungsgruppe beträgt für jede Person grundsätzlich ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
VI. Arbeitskreise
Das Umweltforum kann ständige oder zeitlich begrenzte Arbeitskreise bzw. Funktionen einrichten. Teilnehmer dieser Arbeitskreise müssen nicht Delegierte der Vollmitglieder sein. Die Arbeitskreise und Funktionsträger informieren die Lenkungsgruppe und das Umweltforum über ihre Aktivitäten.
VII. Struktur der Sitzungen des Umweltforums
1.) Die Lenkungsgruppe lädt jeweils mindestens 7 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin ein. Die Einladung soll enthalten:
- das Protokoll der letzten Sitzung,
- die vorläufige Tagesordnung und den Termin der nächsten Sitzung,
- bekannte Termine, Berichte und Anträge.
2.) Vorschläge für die vorläufige Tagesordnung sollen der Lenkungsgruppe spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung mitgeteilt werden.
3.) Die Sitzungsleitung ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung verantwortlich, insbesondere für die Prüfung des Rede-, Antrags- und Stimmrechts sowie für die Einhaltung der
Tagesordnung.
4.) Das Protokoll soll mindestens enthalten:
- Tagesordnung, Anwesende, Termine, Berichte
- Anträge und deren Abstimmungsergebnis.
Die Geschäftsordnung vom 15.05.1995 wurde in der Sitzung des Düsseldorfer Umweltforums vom 22.01.2007 aufgehoben und durch diese "Grundsätze des Umweltforums Düsseldorf" ersetzt, sowie in den Sitzungen vom 15.06.2009 und 18.04.2011 ergänzt.