Zeit für Gehölzschnitt ist beendet
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anbei erhalten Sie den aktuellen Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Vogelschutz: Zeit für
Gehölzschnitt endet
Untere Landschaftsbehörde: Gehölze dürfen ab 1. März nicht mehr geschnitten werden, weil die Vögel mit der Brut beginnen
Gartenbesitzer, die noch Hecken oder Gehölze zurückschneiden möchten, müssen sich beeilen: Denn am morgigen Samstag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnittes. Darauf macht die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf aufmerksam. Nach dem Landschaftsgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während der Brutzeit der heimischen Vogelarten verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören.
Damit den Vögeln, aber auch Insekten und anderen Tieren ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein. Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, appelliert die Untere Landschaftsbehörde.
Danach, ab 1. März, sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Aber auch dabei ist auf Nester zu achten. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die Untere Landschaftsbehörde zugelassen werden. Bei Baumfällungen ist nicht nur auf Nester sondern auch auf Horste und Bruthöhlen zu achten. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Bäume, Hecken und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rückschnitt grundsätzlich der Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde.
Hecken, Gebüsche und Bäume haben für viele Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort zum Beispiel viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Fragen zu den gesetzlichen Regelungen, Baumsatzung und Landschaftsplan beantwortet die Untere Landschaftsbehörde per Telefon unter 89-26804 oder per E-Mail an ulb@duesseldorf.de.
(pau)
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